Vergütung, Erstattung und Preisfestsetzung neuartiger Medizinprodukte: Wie kommt es zu einem fairen Preis?

Vergütung, Erstattung und Preisfestsetzung neuartiger Medizinprodukte: Wie kommt es zu einem fairen Preis?

Die Veranstaltungsreihe "Wert von Medizinprodukten": Der vierte Workshop "Abwägung von Kosten, Risiko und Nutzen" plädierte dafür, den Patientennutzen auch bei der Preisfindung zu berücksichtigen.

Neben Qualität und Sicherheit muss die Wirtschaftlichkeit in die Bewertung einer Neuen Untersuchungs- und Behandlungsmethoden (NUB) mit Medizinprodukten einfließen. Welche Instrumente sich dafür eignen, diskutierten Experten am 14. Dezember 2016 in Berlin im Workshop „Der Wert von Medizinprodukten: Abwägung von Kosten, Risiko und Nutzen“. Veranstalter waren die Hochschule Neubrandenburg und die B. Braun-Stiftung. „Die Preise von Medizinprodukten sollen sich am Patientennutzen orientieren“, schlug Prof. Dr. Axel Mühlbacher, Neubrandenburg, vor. Nur dann könne man sicher gehen, dass Medizinprodukte im Sinne der Patienten entwickelt werden. Die Hochschule Neubrandenburg untersucht im Rahmen der Studie „Wert von Medizinprodukten“ besonders die Einbindung von Patientenpräferenzen, denn aus Sicht des Gesundheitsökonoms reicht die klinische Evidenz allein nicht aus, um den Nutzen eines Medizinproduktes zu bewerten.

Ist im Verfahren nach § 137h SGB V der Nutzen einer NUB gegenüber einer geeigneten Vergleichsmethode belegt, kann die Erstattung entweder verhandelt oder auf Grundlage einer Wirtschaftlichkeitsanalyse ermittelt werden. Krankenhäuser und Hersteller haben die Möglichkeit, mit den Kostenträgern – ähnlich der frühen Nutzenbewertung im Arzneimittelsektor – die Höhe der Erstattung zu vereinbaren. Dabei ist die Preisbildung vom therapeutischen Zusatznutzen und den Verhandlungen der Vertragspartner abhängig. Offen ist dabei, nach welchen Methoden der Preis ermittelt bzw. in der DRG festgelegt wird. Kommt es innerhalb von drei Monaten nach Nutzenfeststellung zu keiner Vereinbarung, wäre eine Schiedsstellenentscheidung denkbar. Wobei derzeit nicht geklärt ist, welche Informationen hierfür von der Schiedsstelle berücksichtigt werden würden.
Entscheidungen auf Grundlage von Wirtschaftlichkeitsanalysen setzen Vergleiche von Kosten und Nutzen verschiedener Therapieoptionen voraus. Dafür eignen sich die Kosten-Nutzwert-Analyse oder die Kosten-Effektivitäts-Analyse für die ökonomische Bewertung. Da die Entscheidungsprozesse überwiegend durch mehrere Zielkriterien wie Lebenslänge, Gesundheitszustand, Krankheitsdauer oder Nebenwirkungen bestimmt werden, empfiehlt Mühlbacher die Anwendung multikriterieller Entscheidungsanalysen (MCDA) als Basis für alle Bewertungsprozesse. Sie ermöglichen ein strukturiertes und transparentes Vorgehen unter Berücksichtigung aller patientenrelevanten Endpunkte.

Die Veranstaltung vom 14. Dezember 2016 war der letzte von vier Methodenworkshops, die die Hochschule Neubrandenburg und die B. Braun-Stiftung zum Thema Nutzenbewertung im Rahmen des gemeinsamen Forschungsprojekts „Der Wert von Medizinprodukten“ durchführten. Als unabhängig, aber industrienah sieht die Stiftung es als ihre Aufgabe an, die öffentliche Diskussion in der Nutzenbewertung zu begleiten. Besonders die Diskussion um geeignete Studien und die zu bewertenden Endpunkte zeigten in den Veranstaltungen immer wieder, dass in der Medizintechnik andere Kriterien als für Arzneimittel gelten müssen. Die B. Braun-Stiftung fordert mit der Veranstaltungsreihe Stakeholder aus Politik, Wirtschaft, Medizin sowie den Patienten selbst auf, ihr Wissen und ihre Erfahrung in das Forschungsprojekt einfließen zu lassen. Themen der vorangegangenen Workshops waren das Design klinischer Studien, die Grundlagen der Nutzenbewertung sowie die Entscheidungsprozesse über Medizinprodukte bzw. NUB.


Mit Einführung des § 137 h SGB V ist der Nutzen für NUB mit Medizinprodukten hoher Risikoklassen, invasivem Charakter und neuem theoretisch-wissenschaftlichen Konzept mit Studien zu belegen. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) entscheidet über den medizinischen Zusatznutzen. Ähnlich wie bei Arzneimitteln evaluiert das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) - im Auftrag des G-BA - die zur Verfügung stehenden Daten und gibt eine erste Empfehlung ab. Besteht ein Zusatznutzen wird über die Erstattungsfähigkeit oder Preisfestsetzung entschieden. Die Erstattungsfähigkeit kann für alternative Interventionen entweder indikationsspezifisch oder indikationsübergreifend getroffen werden.


Den Abschluss bildet eine dritte Plenumsveranstaltung "Transparent, patientennah, zeitkritisch - Die Nutzenbewertung von Medizinprodukten" die am 10. Mai 2017 im Langenbeck-Virchow-Haus in Berlin-Mitte stattfinden wird.

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