Ungethüm-Aesculap Stipendium

Die B. Braun-Stiftung schreibt das Ungethüm-Aesculap-Stipendium zur Förderung der Chirurgie und Medizintechnik für internationale Chirurginnen und Chirurgen aus.

Das Ungethüm-Aesculap-Stipendium zur Förderung der Chirurgie und Medizintechnik (UAS) ist ein internationales Stipendium für Ärztinnen und Ärzte der Chirurgie, die sich mit medizintechnischen Themen in Wissenschaft und Praxis befassen wollen. Pro Stipendium werden bis zu 25.000 Euro ausgeschüttet.

Das Stipendium wurde bisher von der Ungethüm-Aesculap-Stiftung gefördert, die 2022 in der B. Braun-Stiftung aufgegangen ist. Seit 2003 konnte Namensgeber und Stifter Prof. Dr. Dr. Dr. h.c. Michael Ungethüm (1943 - 2022) mit seinem Stipendium internationalen Chirurginnen und Chirurgen, die sich für Medizintechnik in der chirurgischen Praxis interessierten, ermöglichen, deutsche Operationsverfahren kennenzulernen. Das Stipendium wurde auf Wunsch von Professor Ungethüm in die B. Braun-Stiftung, deren Vorstandsvorsitzender er lange Jahre gewesen ist,  integriert.

Gesucht werden Ärzt*innen in der Chirurgie aus Afrika, Asien und Lateinamerika. Sie erhalten die Möglichkeit an deutschen Universitäten zu hospitieren, um an medizintechnischen Themen zu forschen -  möglichst in Zusammenarbeit mit ingenieurwissenschaftlichen Fakultäten. Ziel ist, die Medizintechnik zu stärken und den internationalen chirurgisch-wissenschaftlichen Austausch zu fördern.

Unsere Kooperationspartner für das UAS sind Universitätskliniken sowie wissenschaftliche Fachgesellschaften der

  • Allgemeinchirurgie
  • Unfallchirurgie / Orthopädie
  • Neurochirurgie
  • Herz- und Gefäßchirurgie
  • Plastische Chirurgie
  • Thoraxchirurgie
     

Pro Stipendium werden bis zu 25.000 Euro ausgeschüttet. Die Einreichungszeiträume für alle Anträge ist jeweils vom 01. März bis 30. April und 01. September bis 31. Oktober jeden Jahres.

Detaillierte Informationen zum Ausschreibungsschwerpunkt finden Sie auf dieser Seite. 

Bitte reichen Sie Ihre Bewerbungsunterlagen ausschließlich online unter http://www.editorialmanager.com/bbst/ ein.

Vergaberichtlinien

Voraussetzung ist, dass die Maßnahme Bezug zur Medizintechnik hat, einen Nutzen für die berufliche Praxis aufweist und zertifiziert/bescheinigt wird.

Das Stipendienangebot richtet sich an ausländische Chirurg*innen mit 2-3 Jahren Berufserfahrung in der klinischen Forschung der folgenden Fachgebiete:

  • Allgemeinchirurgie
  • Unfallchirurgie/ Orthopädie
  • Neurochirurgie
  • Herz- und Gefäßchirurgie
  • Plastische Chirurgie
  • Thoraxchirurgie

 

Die Antragsteller*innen sind grundsätzlich befähigt

  • Selbständig wissenschaftliche Tätigkeit auszuführen
  • Selbständig operative Tätigkeiten auszuführen
  • Führungsverantwortung zu übernehmen
  • Im Gastland angemessen zu kommunizieren

Gefördert wird eine Zusatzfinanzierung für den Aufenthalt des Stipendiaten/ der Stipendiatin im Gastland Deutschland

Die Finanzierung folgender Kosten ist möglich:

  • Lebensunterhalt, Unterkunft
  • Beitrag zu Materialkosten, Publikationskosten
  • Reisekosten
  • Steuern und Versicherungen

Die Bewerbung muss folgende Unterlagen enthalten:

  • Motivationsschreiben
  • Lebenslauf
  • Publikationsliste
  • Programm und erwartetes Ergebnis der angestrebten Maßnahme
  • Referenz des Arbeitgebers
  • Referenz des Kooperationspartners
  • Kosten- und Finanzierungsplan

Alle Anträge werden von Fachgutachter*innen geprüft. Die Gutachter*innen richten sich bei der Bewertung nach den von der B. Braun-Stiftung erarbeiteten Kriterien:

  • Die B. Braun-Stiftung fördert Maßnahmen zur Fort-, Weiter- und Ausbildung, bei denen ein klarer Nutzen für die berufliche Praxis erkennbar ist und die mit einem Zertifikat/ Zeugnis abgeschlossen werden.
  • Die Motivation für die Wahl der jeweiligen Hospitation und wie die Ziele der beruflichen Weiterentwicklung mit den Inhalten der Maßnahme übereinstimmen, muss im Antrag zu erkennen sein.
  • Ein schlüssiger und nachvollziehbarer Kostenplan als Grundlage zur Umsetzung der angestrebten Maßnahme.

 

Mit der Entscheidung über einen Antrag ist bis spätestens Juli (für Einreichungen mit Stichtag 30.04.) bzw. Dezember (für Einreichungen mit Stichtag 31.10.) des Jahres zu rechnen.

Die Auszahlung des Stipendienbetrages erfolgt als Einmalzahlung nach Bewilligung des Antrags.

Umgehend nach Erhalt des Förderbetrages wird eine Bestätigung über den Zahlungseingang erwartet.

Ausgewählte Hospitationen werden von den Stipendiat*innen den Gremien der B. Braun-Stiftung im Rahmen der Kuratoriumssitzung im Folgejahr vorgestellt.

Bei Stipendien für Hospitationen ist ein maximal 5-seitiger Abschlussbericht und ein Nachweis der erfolgreichen Teilnahme (Zeugnis/ Zertifikat) spätestens sechs Wochen nach Ende Hospitation online bei der B. Braun-Stiftung einzureichen. Der Bericht soll nach folgenden Gesichtspunkten gegliedert sein:

  • Kurzbeschreibung der Tätigkeit (erzielte Ergebnisse)
  • Nutzen für die berufliche Praxis
  • Persönliche Reflexion des Lernerfolges

Alternativ kann auch ein vorhandener Abschlussbericht eingereicht werden. Wissenschaftliche Publikationen, die sich aus der Hospitation ergeben, sollen einen Hinweis auf die Förderung durch die B. Braun-Stiftung enthalten.

Die B. Braun-Stiftung ist berechtigt, die Fördergelder zurückzufordern, wenn wissentlich falsche Angaben nachgewiesen werden bzw. finanzielle Änderungen nicht mitgeteilt werden. Wenn kein Abschlussbericht/Abschlusszertifikat eingereicht wird, kann dies ebenfalls die Rückforderung der Fördergelder nach sich ziehen.