Stipendien

Individuelle Weiterbildungswünsche verwirklichen 


Sie brauchen einen Zuschuss für ihre Masterarbeit, wollen ihre Kenntnisse über Studien vertiefen oder in einem anderen Land besondere Ansätze erlernen. Die Stipendien der
B. Braun-Stiftung machen solche individuellen Weiterbildungswünsche möglich. Sie kommen Menschen aus allen Gesundheitsberufen zugute. Die Stiftung unterstützt berufsbegleitende Qualifizierungsmaßnahmen, Studienabschlüsse oder ein weiteres Studium für Postgraduierte. 

Die Medizin unterliegt einer rasanten Entwicklung und fordert von ihren Akteur*innen ständige Weiterbildung. Von neu gewonnenen Perspektiven profitieren die Teilnehmer*innen selbst und gleichzeitig ihre Arbeitgeber, Kolleg*innen und natürlich Patient*innen. Die B. Braun-Stiftung setzt mit ihren Fortbildungsstipendien hier an: Sie unterstützt die Weiterqualifizierung von Apotheker*innen, Ärzt*innen (insbesondere klinisch tätigen), Pflegenden, Pflegewissenschaftler*innen und Krankenhausmanager*innen sowie Studierenden und Auszubildenden im Gesundheitswesen.    

Die maximale Förderhöhe beträgt 3.500,00 Euro.

Wir empfehlen Ihnen, sich rechtzeitig zu bewerben, damit die Stiftung die notwendige Zeit zur Bearbeitung und Bewertung Ihres Antrags hat. Zu spät eingereichte oder unvollständige Anträge können nicht berücksichtigt werden und führen zur Ablehnung.

Stipendien für Promotionsarbeiten sowie für Facharztausbildungen werden nicht vergeben. Es wird keine finanzielle Unterstützung für die Teilnahme an Tagungen und Kongressen angeboten.

Die Bewerbungsphasen im Bereich Stipendien liegen in den Monaten März und April sowie September und Oktober.

Bitte reichen Sie Ihre Bewerbungsunterlagen online unter http://www.editorialmanager.com/bbst/ ein.

Bitte beachten Sie, dass wir Anträge auf Förderungen ausschließlich über unser Online-System entgegennehmen.

 

Vergaberichtlinien

Das Stipendienangebot richtet sich an 

  • Apotheker*innen
  • Ärzt*innen (insbesondere klinisch tätige)
  • Pflegende
  • Pflegewissenschaftler*innen
  • Krankenhausmanager*innen
  • sowie Studierende und Auszubildende aller Gesundheitsberufe

Es können Stipendien für Fortbildungen, Weiterbildungen und Ausbildungen beantragt werden. Voraussetzung ist, dass die Maßnahme Bezug zum Gesundheitswesen hat,  einen Nutzen für die berufliche Praxis aufweist und zertifiziert ist.

Der Stipendienbetrag wird in Form einer einmaligen Geldzuwendung, deren Höhe auf max. 3.500,00 Euro begrenzt ist, zur Verfügung gestellt.  

Ihre Bewerbung muss folgende Unterlagen enthalten:

  • Motivationsschreiben
  • Lebenslauf
  • Programm der angestrebten Maßnahme
  • Referenz des Arbeitgebers (bei Studierenden / Auszubildenden: Empfehlung des ausbildenden Betriebs oder der Bildungsstätte)
  • Kosten- und Finanzierungsplan

Alle Anträge werden von Fachgutachter*innen geprüft. Die Gutachter*innen richten sich bei der Bewertung nach den von der B. Braun-Stiftung erarbeiteten Kriterien:

Die B. Braun-Stiftung fördert Maßnahmen zur Fort-, Weiter- und Ausbildung, bei denen ein klarer Nutzen für die berufliche Praxis erkennbar ist und die mit einem Zertifikat abgeschlossen wird.

Die Motivation für die Wahl der jeweiligen Fort-, Weiter- oder Ausbildung und wie die Ziele der beruflichen Weiterentwicklung mit den Inhalten der Maßnahme übereinstimmen, muss im Antrag zu erkennen sein.

Ein schlüssiger und nachvollziehbarer Kostenplan als Grundlage zur Umsetzung der angestrebten Maßnahme.

Mit der Entscheidung über einen Antrag ist bis spätestens September (für Einreichungen mit Stichtag 30.04.) bzw. Dezember (für Einreichungen mit Stichtag 31.10.) des Jahres zu rechnen.

Eine Entscheidung über den Antrag wird voraussichtlich bis Ende September bzw. Dezember jeden Jahres erteilt.

Die Auszahlung des Stipendienbetrages erfolgt als Einmalzahlung nach Bewilligung des Antrags.

Umgehend nach Erhalt des Förderbetrages wird eine Bestätigung über den Zahlungseingang erwartet.

Ausgewählte Fort-, Weiter- und Ausbildungsmaßnahmen werden von den Stipendiaten den Gremien der B. Braun-Stiftung im Rahmen der Kuratoriumssitzung im Folgejahr vorgestellt.

Bei Stipendien ist ein 1-2 seitiger Abschlussbericht und ein Nachweis der erfolgreichen Teilnahme (Zertifikat) spätestens sechs Wochen nach Ende der Fort-, Weiter- oder Ausbildungsmaßnahme online bei der B. Braun-Stiftung einzureichen. Der Bericht soll nach folgenden Gesichtspunkten gegliedert sein:

  • Nutzen für die berufliche Praxis
  • Persönliche Reflexion des Lernerfolges
     

Alternativ kann auch ein vorhandener Abschlussbericht eingereicht werden.

Die B. Braun-Stiftung ist berechtigt, die Fördergelder zurückzufordern, wenn wissentlich falsche Angaben nachgewiesen werden bzw. finanzielle Änderungen nicht mitgeteilt werden. Wenn kein Abschlussbericht/Abschlusszertifikat eingereicht wird, kann dies ebenfalls die Rückforderung der Fördergelder nach sich ziehen.