Fortbildungsveranstaltungen
Die Medizin unterliegt einer rasanten Entwicklung und fordert von ihren Akteur*innen ständige Weiterbildung. Die B. Braun-Stiftung setzt mit ihrer Förderung von Fortbildungsveranstaltungen hier an: Sie unterstützt die Veranstaltung von Symposien, Kolloquien und Seminaren, die der Förderung der Humanmedizin, des öffentlichen Gesundheitswesens, der Krankenhauspharmazie und der Medizintechnik dienen.
Ziel der Förderung ist es, die Weiterqualifizierung von Mediziner*innen, (insbesondere klinisch tätigen Ärzt*innen), Pflegenden und Pflegewissenschaftler*innen, Krankenhausleiter*innen und Krankenhausverwaltungsangestellten, Krankenhausapotheker*innen sowie Studierenden und Auszubildenden in Gesundheitsberufen zu unterstützen.
Von neu gewonnenen Perspektiven profitieren die Teilnehmer*innen selbst und gleichzeitig ihre Arbeitgeber*innen, Kolleg*innen und natürlich die Patient*innen.
Die reguläre Förderhöhe für Veranstaltungen beträgt bis zu 1.500,00 Euro. Nur in gut begründeten Einzelfällen kann auch eine höhere Summe beantragt werden.
Die Bewerbungsphasen liegen in den Monaten März und April sowie September und Oktober. Wir empfehlen Ihnen, sich frühzeitig vor der Durchführung Ihrer Veranstaltung zu bewerben, damit die Stiftung die notwendige Zeit zur Bearbeitung und Bewertung Ihres Antrags hat.
Fortbildungsveranstaltungen
Fördervoraussetzungen
Voraussetzung für eine Förderung durch die B. Braun-Stiftung ist, dass es sich um eine Maßnahme im Rahmen einer Fort-, Weiter,- oder Ausbildung handelt. Die Veranstaltung sollte der Förderung der Humanmedizin, des öffentlichen Gesundheitswesens, der Krankenhauspharmazie oder der Medizintechnik dienen.
Desweiteren sollte sich die geförderte Veranstaltung an die Zielgruppen richten, die im Fokus der B. Braun-Stiftung stehen: Apotheker*innen, Ärzt*innen (insbesondere klinisch tätige), Pflegende, Pflegewissenschaftler*innen, Krankenhausmanager*innen, Studierende / Auszubildende in Gesundheitsberufen.
Fördermöglichkeiten
Die B. Braun-Stiftung kann Symposien, Kolloquien und Seminare, die der Förderung der Humanmedizin, des öffentlichen Gesundheitswesens, der Krankenhauspharmazie und der Medizintechnik dienen, fördern. Dabei besteht freie Themenwahl seitens des Veranstalters.
Es kann eine Beihilfe für
- Referent*innenhonorare
- Reise- und Übernachtungskosten
- Bewirtung der Teilnehmer*innen und Referent*innen (im allgemein üblichen Rahmen)
- Programmdruck und -versand, Werbung über digitale Medien
- Raummiete, Kosten für die Umsetzung von digitalen Formaten
beantragt werden.
Der Schwerpunkt liegt auf der Fort-, Weiter- und Ausbildung. Demzufolge dürfen die Mittel nur zweckgebunden und nicht für repräsentative Verpflichtungen verwendet werden. Das Programm muss einen überwiegend fachlichen Bezug haben.
Die B. Braun-Stiftung ist im Programm/auf der Website der Veranstaltung zu erwähnen: „Die Durchführung der Veranstaltung wird durch eine Zuwendung der B. Braun-Stiftung ermöglicht“. Fehlt dieser Hinweis, kann die bereits erteilte Zusage zurückgezogen werden.
Nach der Förderzusage wird der Veranstaltungstermin in den Veranstaltungskalender der B. Braun-Stiftung aufgenommen und auf deren Website veröffentlicht.
Antragstellung
Ihre Bewerbung muss folgende Unterlagen enthalten:
- Konzept der Veranstaltung
- Programm (-planung)
- Detaillierter Kosten- und Finanzierungsplan
Begutachtung
Alle Anträge werden von Fachgutachter*innen geprüft. Die Gutachter*innen richten sich bei der Bewertung nach den von der B. Braun-Stiftung erarbeiteten Kriterien:
Konzept bzw. Zielrichtung der Veranstaltung passen zu den Zwecken der B. Braun-Stiftung und haben einen erkennbaren Bezug zu Humanmedizin, öffentlichem Gesundheitswesen, Krankenhauspharmazie oder Medizintechnik.
Das Programm der Veranstaltung weist einen beruflichen Nutzen für die Teilnehmenden auf.
Die Kostenplanung der beantragten Maßnahme ist schlüssig und nachvollziehbar.
Mit der Entscheidung über einen Antrag ist bis spätestens September (für Einreichungen mit Stichtag 30.04.) bzw. Dezember (für Einreichungen mit Stichtag 31.10.) des Jahres zu rechnen.
Förderungen
Eine Entscheidung über den Antrag wird voraussichtlich bis Ende September bzw. Dezember jeden Jahres erteilt.
Nach Angabe einer Kontoverbindung erfolgt die Auszahlung der Finanzmittel als Einmalzahlung nach Bewilligung des Antrages.
Umgehend nach Erhalt des Förderbetrages wird eine Zuwendungsbestätigung (im Original per Post) bzw. die Bestätigung über den Zahlungseingang erwartet.
Spätestens sechs Wochen nach Beendigung der Veranstaltung muss ein ein- bis zweiseitiger Abschlussbericht zusammen mit einem Nachweis über die Verwendung der zugewendeten Mittel (Kostenaufstellung) online bei der B. Braun-Stiftung eingereicht werden.
Der Bericht soll nach folgenden Gesichtspunkten gegliedert sein:
- Inhaltliche Schwepunkte
- Reflexion der Inhalte
- Anzahl der Teilnehmer*innen
- Übersicht der Mittelverwendung
Alternativ kann ein vorhandener Abschlussbericht zusammen mit der Übersicht der Mittelverwendung eingereicht werden.
Die B. Braun-Stiftung ist berechtigt, die Fördergelder zurückzufordern, wenn wissentlich falsche Angaben nachgewiesen werden bzw. finanzielle Änderungen nicht mitgeteilt werden. Wenn kein Abschlussbericht eingereicht wird, kann dies ebenfalls die Rückforderung der Fördergelder nach sich ziehen.